Allgemeine Geschäfts­bedingungen (AGB)

Dom Elektrotechnik UG (haftungsbeschränkt) i. Gr.
Siegburgerstr. 43, 50679 Köln – Deutschland
Telefon 0221 / 292 66 120 E-Mail info@dom-elektro.de
Geschäftsführer: Serafettin Sarisoy 

www.dom-elektro.de

§ 1 Geltungs­bereich

Diese AGB gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen zwischen Dom Elektrotechnik (nachfolgend „Auftragnehmer“) und ihren Kunden.

Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn der Auftragnehmer sie schriftlich bestätigt hat.

§ 2 Leistungs­beschreibung

Der Auftragnehmer plant, liefert, errichtet, montiert, nimmt in Betrieb und wartet Photovoltaik-Solarstromanlagen sowie sonstige elektrotechnische Anlagen einschließlich der hierfür erforderlichen Komponenten. dom-elektro.de

Detaillierter Leistungsumfang ergibt sich aus dem individuellen Angebot, Leistungsverzeichnis oder der Auftrags­bestätigung.

§ 3 Vertrags­abschluss

Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn der Kunde das Angebot schriftlich annimmt oder eine Auftrags­bestätigung erhält.

Etwaige öffentlich-rechtliche Genehmigungen, Netz­anschluss- und Förder­anträge holt der Kunde ein, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.

§ 4 Mitwirkungs­pflichten des Kunden

Der Kunde stellt rechtzeitig alle für die Ausführung erforderlichen Informationen, Pläne, Zutritte, Energie- und ­Datenanschlüsse zur Verfügung.

Verzögerungen und Mehrkosten infolge fehlender Mitwirkung gehen zu Lasten des Kunden.

§ 5 Preise und Zahlungs­bedingungen

Sämtliche Preise verstehen sich in Euro zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.

30 % des Auftragswertes sind nach Vertrags­abschluss als Anzahlung fällig, 60 % nach Lieferung der Haupt­komponenten, 10 % nach Abnahme, sofern nichts Abweichendes vereinbart ist.

Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, kann der Auftragnehmer Verzugs­zinsen in gesetzlicher Höhe verlangen.

§ 6 Liefer- und Leistungs­fristen

Fristen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich bezeichnet wurden.

Höhere Gewalt oder unvorhersehbare Ereignisse berechtigen den Auftragnehmer, die Leistung um die Dauer der Behinderung zu verschieben.

§ 7 Eigentums­vorbehalt

Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen Eigentum des Auftragnehmers. Der Kunde darf sie vor Eigentums­übergang weder veräußern noch verpfänden.

§ 8 Abnahme

Der Kunde ist verpflichtet, die erbrachte Leistung innerhalb von fünf Werktagen schriftlich abzunehmen, sofern keine wesentlichen Mängel vorliegen.

Die Anlage gilt als abgenommen, wenn der Kunde sie ohne Vorbehalte nutzt.

§ 9 Gewährleistung

Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungs­rechte; bei Werkleistungen beträgt die Gewährleistungsfrist zwei Jahre ab Abnahme, sofern kein längerer Herstellergarantien greift.

Für Ertrags­prognosen wird keine Garantie übernommen, da diese von Witterung und Anlagenbetrieb abhängen.

§ 10 Haftung

Der Auftragnehmer haftet bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit unbeschränkt.

Bei leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung auf vertragstypische, vorhersehbare Schäden begrenzt.

Die Haftung für entgangenen Gewinn, Produktions­ausfall oder indirekte Schäden ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

§ 11 Urheber- und Nutzungs­rechte

Planungs-, Zeichnungs- und Software­leistungen bleiben geistiges Eigentum des Auftragnehmers; der Kunde erhält ein einfaches Nutzungsrecht zur bestimmungs­gemäßen Verwendung der Anlage.

§ 12 Datenschutz

Personenbezogene Daten werden ausschließlich zur Vertrags­abwicklung und gemäß der Datenschutzerklärung verarbeitet.

§ 13 Schluss­bestimmungen

Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand Köln.

Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt; anstelle der unwirksamen Klausel gilt die gesetzliche Regelung.

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