Dom Elektrotechnik UG (haftungsbeschränkt) i. Gr.
Siegburgerstr. 43, 50679 Köln – Deutschland
Telefon 0221 / 292 66 120 E-Mail info@dom-elektro.de
Geschäftsführer: Serafettin Sarisoy
§ 1 Geltungsbereich
Diese AGB gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen zwischen Dom Elektrotechnik (nachfolgend „Auftragnehmer“) und ihren Kunden.
Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn der Auftragnehmer sie schriftlich bestätigt hat.
§ 2 Leistungsbeschreibung
Der Auftragnehmer plant, liefert, errichtet, montiert, nimmt in Betrieb und wartet Photovoltaik-Solarstromanlagen sowie sonstige elektrotechnische Anlagen einschließlich der hierfür erforderlichen Komponenten. dom-elektro.de
Detaillierter Leistungsumfang ergibt sich aus dem individuellen Angebot, Leistungsverzeichnis oder der Auftragsbestätigung.
§ 3 Vertragsabschluss
Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn der Kunde das Angebot schriftlich annimmt oder eine Auftragsbestätigung erhält.
Etwaige öffentlich-rechtliche Genehmigungen, Netzanschluss- und Förderanträge holt der Kunde ein, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.
§ 4 Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde stellt rechtzeitig alle für die Ausführung erforderlichen Informationen, Pläne, Zutritte, Energie- und Datenanschlüsse zur Verfügung.
Verzögerungen und Mehrkosten infolge fehlender Mitwirkung gehen zu Lasten des Kunden.
§ 5 Preise und Zahlungsbedingungen
Sämtliche Preise verstehen sich in Euro zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
30 % des Auftragswertes sind nach Vertragsabschluss als Anzahlung fällig, 60 % nach Lieferung der Hauptkomponenten, 10 % nach Abnahme, sofern nichts Abweichendes vereinbart ist.
Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, kann der Auftragnehmer Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe verlangen.
§ 6 Liefer- und Leistungsfristen
Fristen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich bezeichnet wurden.
Höhere Gewalt oder unvorhersehbare Ereignisse berechtigen den Auftragnehmer, die Leistung um die Dauer der Behinderung zu verschieben.
§ 7 Eigentumsvorbehalt
Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen Eigentum des Auftragnehmers. Der Kunde darf sie vor Eigentumsübergang weder veräußern noch verpfänden.
§ 8 Abnahme
Der Kunde ist verpflichtet, die erbrachte Leistung innerhalb von fünf Werktagen schriftlich abzunehmen, sofern keine wesentlichen Mängel vorliegen.
Die Anlage gilt als abgenommen, wenn der Kunde sie ohne Vorbehalte nutzt.
§ 9 Gewährleistung
Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte; bei Werkleistungen beträgt die Gewährleistungsfrist zwei Jahre ab Abnahme, sofern kein längerer Herstellergarantien greift.
Für Ertragsprognosen wird keine Garantie übernommen, da diese von Witterung und Anlagenbetrieb abhängen.
§ 10 Haftung
Der Auftragnehmer haftet bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit unbeschränkt.
Bei leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung auf vertragstypische, vorhersehbare Schäden begrenzt.
Die Haftung für entgangenen Gewinn, Produktionsausfall oder indirekte Schäden ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
§ 11 Urheber- und Nutzungsrechte
Planungs-, Zeichnungs- und Softwareleistungen bleiben geistiges Eigentum des Auftragnehmers; der Kunde erhält ein einfaches Nutzungsrecht zur bestimmungsgemäßen Verwendung der Anlage.
§ 12 Datenschutz
Personenbezogene Daten werden ausschließlich zur Vertragsabwicklung und gemäß der Datenschutzerklärung verarbeitet.
§ 13 Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand Köln.
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt; anstelle der unwirksamen Klausel gilt die gesetzliche Regelung.
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